Beitrags- und Gebührenordnung

des fin for fun Sportvereins e. V. vom 28.05.2010, zuletzt geändert am 06.09.2016
gemäß § 6 Ziff. 3 der Satzung vom 28.05.2010

§ 1 Mitgliedsbeitrag

(1) Die Mitglieder des Vereins sind zur Zahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet. Dieser wird am 01. Januar eines Jahres für das begonnene Jahr fällig.

(2) Der Regelsatz beträgt € 36,00.

(3) Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und andere Mitglieder ohne eigene Einkünfte oder mit nur geringen Einkünften – bis ALG II - zahlen einen verminderten Beitrag von € 24,00, sofern sie den Nachweis erbringen. Maßgeblich ist der Status zum Zeitpunkt der Fälligkeit.

(4) Mitglieder, deren ständiger Wohnsitz außerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg liegt, zahlen einen verminderten Beitrag, sofern sie den Nachweis erbringen. Dieser verminderte Beitrag liegt bei

  • 1. € 26,00,
  • 2. € 18,00 für Mitglieder gemäß Abs. 3.

Maßgeblich ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit.

§ 2 Stundung oder Erlass

In besonders begründeten Fällen kann der Jahresbeitrag gestundet oder erlassen werden. Stundung oder Erlass bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

§ 3 Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 5,00 je Mitglied.

§ 4 Neumitglieder

Mitglieder, die während eines laufenden Jahres beigetreten sind, zahlen ihren ersten Jahresbeitrag abzüglich eines Zwölftels für jeden bereits abgelaufenen Monat.

§ 5 Schlussbestimmung

Diese Ordnung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. Sie ersetzt die Beitrags- und Gebührenordnung vom 01. Januar 2011.

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